Reichsanzeiger und ostpreußische Personen
Wie der heutige Bundesanzeiger war der deutsche Reichsanzeiger und der Preussische Staatsanzeiger (mit unterschiedlichen Bezeichnungen) das amtliche Presseorgan von 1819 bis 1945.
Hier wurden über die Grenzen von Regierungsbezirken Anzeigen derselben Kategorien wie in den Amtsblättern der Regierungsbezirken geschaltet.
Diese betrafen u.a.
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Untersuchungssachen (Steckbriefe)
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Aufgebote für Grundbuch-Eintragungen oder zum Zwecke der Todeserklärung,
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Ausschlussurteile wegen Kraftloserklärung von grundbuchamtlichen Eintragungen und vorgenannter Aufgebote,
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Öffentliche Zustellungen wegen Bei Gerichtsverfahren ohne zustellfähige Adresse, die Klagegründe sind überwiegend Wechsel- oder Warenforderungen, Löschungsbewilligungen, Scheidungen und Vaterschaftsklagen
Die Digitalisate und weitere Informationen hierzu sind in der Digitalen Bibliothek Mannheim https://digi.bib.uni-mannheim.de/periodika/reichsanzeiger/ zu finden.
In der Online-Bibliothek wird auch eine Volltext-Suche unterstützt, die allerdings sehr zu wünschen übrig lässt, da die automatische Texterkennung der Digitalisate sehr unsauber und aus Kostengründen auch nicht qualitätsgeprüft wurde. Es sind vielleicht 10-15 % der Wörter, und somit auch der Namen und Orte, korrekt erkannt. So bleibt es dem Zufall überlassen, bei der Suche auch wirklich fündig zu werden.
Ein Mitglied vom Portal Ahnenspuren hat sich die Indexierung ostpreußischer Personen, die im öffentlichen Teil des Reichsanzeigers aufgeführt sind, zur Aufgabe gestellt. Bislang sind die Ausgaben von 1880 bis 1919 bearbeitet. Die Ergebnisse werden Schritt für Schritt im Portal Ahnenspuren veröffentlicht. Zunächst in tabellarischer Form und wenn es die Zeit ermöglicht auch in der Adressdatenbank des Portals. Eine Integration in die Adressdatenbank erfordert die Ermittlung des Ortes, der nicht immer korrekt in der Anzeige eingetragen oder nicht eindeutig ist
Bislang sind die Jahrgänge 1880 - 1925 im Portal veröffentlicht.
Als Beispiel ist hier der Link auf den Jahrgang 1880 gegeben. Die anderen Jahrgänge sind den Mitgliedern des Portal Ahnenspuren vorbehalten.
Namensindex
Der Index umfasst bislang mehr als 60.000 Einträge.
Der Index erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei einem Treffer im Index sollte immer im Reichsanzeiger der Text gesucht werden, da nicht alle Informationen in der zum Index gehörigen Tabelle abgebildet werden kann.
Es gab keine genormten Veröffentlichungen, z.B. bei den Ausschlussurteilen bezüglich Grundbucheintragungen ist mal der Eigentümer und der Berechtigte genannt, mal auch nur der Berechtigte. In wenigen Fällen wird weder der eine noch der andere genannt, manchmal fehlt sogar die Grundbuchbezeichnung.
Suche im Reichsanzeiger
Es kann durchaus interessant sein im Reichsanzeiger zu suchen, da in einigen Fällen ganze Familien aufgezählt sind, teilweise auch mit Wohnorten die evtl. noch nicht bekannt sind. Außerdem kann man hier u.U. etwas über das Leben und Treiben unserer Vorfahren in Erfahrung bringen.
Bei Interesse lesen Sie als Mitglied hier weiter.
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