Antrag auf Toderklärung
Um das Erbe von Auswanderern übertragen zu bekommen, mußten diese erst einmal als todt erklärt werden.
179. Der ehemalige Studiosus der Theologie Friedrich Wilhelm Borowski, welcher am 18. Januar 1837 geboren ist und sich im Herbste 1862 nach Amerika begeben hat, seitdem aber verschollen ist, soll auf den Antrag seiner Schwester für todt erklärt werden. Er, seine Erben und der Erbnehmer werden hiemit aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 6. Mai 1874 Vormittags 11 Uhr in unserm Geschäftszimmer No. 7 anberaumten Termine zu melden um weitere Anweisungen zu erwarten. Beim Ausbleiben des (genannten) Borowski wird derselbe für todt erklärt und sein Nachlaß den legitimirten Erben ausgeantwortet werden.
Goldap, den 26. Juli 1873.
Königliches Kreisgericht.
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