Inhaltsverzeichnis

 

  Seite
I. Einleitung 1
II. Circulare des Königlichen Landes-Oeconomie-Collegiums an sämmtliche landwirthschaftliche Central-Vereine, die materielle Lage der ländlichen Arbeiter betreffend 5
III. Die allgemeinen Ergebnisse der Erwiderungen auf die von dem Königlichen Landes-Oeconomie-Collegium gestellten Fragen in Bezug auf die Lage der ländlichen Arbeiter 9
IV. Zusammenstellung der Vereins-Berichte 24
A. Provinz Preußen.  
I. Was bedarf eine ländliche Arbeiterfamilie, deren Bestand im Durchschnitt auf 5 Personen anzunehmen ist, nämlich Mann und Frau, zwei bis drei Kinder, die das 14te Jahr noch nicht erreicht haben, oder etwa eine alte Person, Vater oder Mutter des Mannes oder der Frau, zu ihrem auskömmlichen Unterhalte nach der üblichen Lebensweise dieser Classe von Leuten in einer bestimmten Gegend? 24
  Königsberg 24
  Gumbinnen 25
  Danzig  
  Marienwerder 27
II. Ist der Arbeiter nach den dortigen Verhältnissen im Stande, für seine Bedürfnisse durch seinen Verdienst auskömmlich und nachhaltig zu sorgen? 29
  1. Arbeiter, die, ohne selbst ein Grundeigenthum zu besitzen, in einem contractlichen Dienstverhältnisse zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse Natural-Emolumente und einen fixirten Tagelohn ausschließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung stehen, also: Dienstleute oder Feldgesinde 29
  Königsberg 29
    1. Memel 29
    2. Heilsberg 31
    3. Rössel, Allenstein, Ortelsburg 31
    4. Rastenburg 32
    5. Morungen 33
    Résumé 34
  Gumbinnen 38
    1. Heidekrug und Niederung 38
    2. Ragnit 40
    Kraupischkehmen 42
    3. Gumbinnen 43
    Brakupönen 44
    4. Insterburg 44
    5. Olezko 46
    6. Lyck 47
    7. Sensburg 49
    8. Johannisburg 50
    Resumé 51
  Danzig 56
    1. Elbing 56
    2. Stargard, Dirschau 59
    3. Behrent 60
    4. Neustadt 60
    Putzig 62
    Johannisburg 62
    Pogorsz 62
    Résumé 63
  Marienwerder 66
    1. Der Regierungs-Bezirk überhaupt 66
    2. Stuhm 67
    3. Marienwerder 68
    Mahren 68
    4. Rosenberg 69
    5. Flatow 71
    Resume 72
  2. Personen, die zwar ein kleines Grundeigenthum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u.s.w., von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen, also: Häusler und Colonisten 74
  Königsberg 74
    1. Memel 74
    2. Heilsberg 75
    3. Rössel, Allenstein, Ortelsburg 76
    4. Morungen 76
    Résume 76
  Gumbinnen 76
    1. Heidekrug und Niederung 70
    2. Ragnit 77
    Kraupischkehmen 78
    3. Gumbinnen 79
    Brakupönen 80
    4. Insterburg 80
    5. Olezko 81
    6. Lyck 82
    7. Sensburg 82
    8. Johannisburg 82
    Résumé 82
  Danzig 83
    1. Elbing 83
    2. Stargard, Dirschau 83
    3. Neustadt 83
    Putzig 83
    Putz. Kämpe 84
    Résumé 84
  Marienwerder 84
    1. Der Regierungs-Bezirk überhaupt 84
    2. Stuhm 84
    3. Marienwerder. Mahren 85
    4. Rosenberg 85
    Klein Plowenz 86
    Langenau 86
    5. Flatow, Pottlitz 86
    Résumé 87
  3. Arbeiter, die weder in einem festen Dienstverhältnisse stehen, noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in den Dörfern oder Colonien zur Miethe wohnen und sich ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu ernähren haben, also: Einlieger und Heuerlinge 87
  Königsberg 87
    1. Memel 87
    2. Heilsberg 88
    3. Rössel, Allenstein, Ortelsburg 89
    4. Rastenburg 89
    5. Morungen. Pr. Mark 90
    Résumé 91
  Gumbinnen 92
    1. Heidekrug und Niederung 92
    2. Ragnit 93
    Kraupischkehmen 95
    3. Gumbinnen 96
    Brakupönen 96
    4. Insterburg 97
    5. Olezko 98
    6. Lyck 99
    7. Sensburg 99
    8. Johannisburg 100
    Résumé 101
  Danzig 102
    1. Elbing 102
    2. Stargard Dirschau 103
    3. Behrent 103
    4. Neustadt 103
    Putzig 103
    Johannisdorf 103
    Pogorsz 104
    Résumé 104
  Marienwerder 105
    1. Der Regierungsbezirk überhaupt 105
    2. Mahren in Marienwerder 106
    3. Stuhm. Altmarkt 106
    4. Rosenberg 106
    Klein Plowenz 107
    Langenau 108
    5. Flatow 108
    Résumé 108
III. Schilderung der Lebensweise — Charakteristik der physischen, geistigen und sittlichen Zustände der arbeitenden Classen.
Vorschläge zur wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung dieser letzteren.
109
  Königsberg  
  Gumbinnen 113
  Danzig 122
  Marienwerder 124
B. Provinz Posen.  
I. Was bedarf eine ländliche Arbeiterfamilie, deren Bestand im Durchschnitt auf 5 Personen anzunehmen ist, nämlich Mann und Frau, zwei bis drei Kinder, die das 14te Jahr noch nicht erreicht haben, oder etwa eine alte Person, Vater oder Mutter des Mannes oder der Frau, zu ihrem auskömmlichen Unterhalte nach der üblichen Lebensweise dieser Classe von Leuten in einer bestimmten Gegend? 127
II. Ist der Arbeiter nach den dortigen Verhältnissen im Stande, für seine Bedürfnisse durch seinen Verdienst auskömmlich und nachhaltig zu sorgen? 128
  1. Arbeiter, die, ohne selbst ein Grundeigenthum zu besitzen, in einem contractlichen Dienstverhältnisse zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse Natural-Emolumente und einen fixirten Tagelohn ausschließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung stehen, also: Dienstleute oder Feldgesinde 128
  2. Personen, die zwar ein kleines Grundeigenthum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u.s.w., von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen, also: Häusler und Colonisten 129
  3. Arbeiter, die weder in einem festen Dienstverhältnisse stehen, noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in den Dörfern oder Colonien zur Miethe wohnen und sich ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu ernähren haben, also: Einlieger und Heuerlinge 130
III. Schilderung der Lebensweise — Charakteristik der physischen, geistigen und sittlichen Zustände der arbeitenden Classen.
Vorschläge zur wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung dieser letzteren.
132
C. Provinz Brandenburg.  
I. Was bedarf eine ländliche Arbeiterfamilie, deren Bestand im Durchschnitt auf 5 Personen anzunehmen ist, nämlich Mann und Frau, zwei bis drei Kinder, die das 14te Jahr noch nicht erreicht haben, oder etwa eine alte Person, Vater oder Mutter des Mannes oder der Frau, zu ihrem auskömmlichen Unterhalte nach der üblichen Lebensweise dieser Classe von Leuten in einer bestimmten Gegend? 134
  Potsdam   131
  Frankfurt   136
II. Ist der Arbeiter nach den dortigen Verhältnissen im Stande, für seine Bedürfnisse durch seinen Verdienst auskömmlich und nachhaltig zu sorgen? 137
  1. Arbeiter, die, ohne selbst ein Grundeigenthum zu besitzen, in einem contractlichen Dienstverhältnisse zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse Natural-Emolumente und einen fixirten Tagelohn ausschließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung stehen, also: Dienstleute oder Feldgesinde 137
  Potsdam 137
    1. Prenzlau 137
    2. Ober-Barnim 140
    Frankenfelde 140
    Möglin 142
    Neustadt-Eberswalde 143
    3. Nieder-Barnim 143
    Rüdersdorf 143
    4. West-Priegnitz 144
    Résume 145
  Frankfurt 148
    1. Königsberg, Südlicher Theil 148
    2. Lebus 149
    Berfelde 149
    Müncheberg 150
    Seelow 152
    3. Sternberg, Albrechtsbruch 153
    4. Züllichau 153
    5. Friedeberg 153
    Résume 154
  2. Personen, die zwar ein kleines Grundeigenthum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u.s.w., von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen, also: Häusler und Colonisten 157
  Potsdam 157
    1. Prenzlau 157
    2. Neustadt-Eberswalde 157
    3. Ruppin, Lindow 157
  Frankfurt 158
    1. Königsberg 158
    2. Lebus 158
    Berfelde 158
    Müncheberg 158
    Seelow 159
    3. Sternberg. Albrechtsbruch 159
    4. Züllichau 160
    5. Friedeberg 160
  3. Arbeiter, die weder in einem festen Dienstverhältnisse stehen, noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in den Dörfern oder Colonien zur Miethe wohnen und sich ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu ernähren haben, also: Einlieger und Heuerlinge 160
  Potsdam 160
    1. Prenzlau 160
    2. Ober-Barnim 161
    3. Ruppin, Lindow 162
    4. West-Priegnitz 162
  Frankfurt 162
    1. Königsberg 162
    2. Lebus 164
    Berfelde 164
    Müncheberg 165
    Seelow 166
    3. Sternberg 166
    4. Friedeberg 166
III. Schilderung der Lebensweise — Charakteristik der physischen, geistigen und sittlichen Zustände der arbeitenden Classen.
Vorschläge zur wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung dieser letzteren.
166
  Potsdam 166
  Frankfurt 172
V. Provinz Pommern.  
I. Was bedarf eine ländliche Arbeiterfamilie, deren Bestand im Durchschnitt auf 5 Personen anzunehmen ist, nämlich Mann und Frau, zwei bis drei Kinder, die das 14te Jahr noch nicht erreicht haben, oder etwa eine alte Person, Vater oder Mutter des Mannes oder der Frau, zu ihrem auskömmlichen Unterhalte nach der üblichen Lebensweise dieser Classe von Leuten in einer bestimmten Gegend? 181
  Stettin 181
  Cöslin 183
  Stralsund 184
II. Ist der Arbeiter nach den dortigen Verhältnissen im Stande, für seine Bedürfnisse durch seinen Verdienst auskömmlich und nachhaltig zu sorgen? 185
  1. Arbeiter, die, ohne selbst ein Grundeigenthum zu besitzen, in einem contractlichen Dienstverhältnisse zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse Natural-Emolumente und einen fixirten Tagelohn ausschließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung stehen, also: Dienstleute oder Feldgesinde 185
  Stettin 185
    1. Demmin, Treptow a. T. 185
    2. Anclam 186
    3. Ueckermünde 188
    4. Randow 188
    5. Pyritz 189
    Schwochow 189
    Naulin 191
    Langenhagen 192
    6. Greiffenberg 193
    Parpart 193
    Neuhof, Treptow 194
    Résumé 198
  Cöslin 203
    1. Schiefelbein 203
    Reinfeld 204
    2. Schlawe, Rummelsburg, Stolpe 204
    3. Bütow 207
    4. Lauenburg 209
    Résumé 210
  Stralsund 213
    1. Franzburg 213
    2. Greifswald 214
  2. Personen, die zwar ein kleines Grundeigenthum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u.s.w., von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen, also: Häusler und Colonisten 215
  Stettin 215
    1. Demmin, Treptow a. T. 215
    2. Anclam 216
    3. Ueckermünde 216
    4. Randow 216
    5. Pyritz, Schwochow 216
    6. Greiffenberg, Parpart 217
    Résumé 217
  Cöslin 218
    1. Schiefelbein 218
    2. Schlawe. Rummelsburg. Stolpe 218
    3. Bütow 218
    4. Lauenburg 218
    Résumé 219
  Stralsund 219
    1. Greifswald 219
  3. Arbeiter, die weder in einem festen Dienstverhältnisse stehen, noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in den Dörfern oder Colonien zur Miethe wohnen und sich ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu ernähren haben, also: Einlieger und Heuerlinge 220
  Stettin 220
    1. Demmin. Treptow a. T. 220
    2. Anclam 221
    3. Ueckermünde 221
    4. Randow 221
    5. Pyritz 222
    Schwochow 222
    Naulin 222
    Langenhagen 223
    6. Greiffenberg, Treptow a. R. 223
    Résumé 224
  Cöslin 225
    1. Schiefelbein 225
    2. Schlawe, Rummelsburg, Stolpe 225
    3. Bütow 225
    4. Lauenburg 226
  Stralsund 226
    1. Franzburg 226
III. Schilderung der Lebensweise — Charakteristik der physischen, geistigen und sittlichen Zustände der arbeitenden Classen.
Vorschläge zur wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung dieser letzteren.
227
  Stettin 227
  Cöslin 227
  Stralsund 234
E. Provinz Schlesien.  
I. Was bedarf eine ländliche Arbeiterfamilie, deren Bestand im Durchschnitt auf 5 Personen anzunehmen ist, nämlich Mann und Frau, zwei bis drei Kinder, die das 14te Jahr noch nicht erreicht haben, oder etwa eine alte Person, Vater oder Mutter des Mannes oder der Frau, zu ihrem auskömmlichen Unterhalte nach der üblichen Lebensweise dieser Classe von Leuten in einer bestimmten Gegend? 238
  Breslau 238
  Oppeln 240
  Liegnitz 241
II. Ist der Arbeiter nach den dortigen Verhältnissen im Stande, für seine Bedürfnisse durch seinen Verdienst auskömmlich und nachhaltig zu sorgen? 243
  1. Arbeiter, die, ohne selbst ein Grundeigenthum zu besitzen, in einem contractlichen Dienstverhältnisse zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse Natural-Emolumente und einen fixirten Tagelohn ausschließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung stehen, also: Dienstleute oder Feldgesinde 243
  Breslau 243
    1. Namslau 243
    2. Wartenberg 244
    3. Oels 245
    4. Wohlau 240
    5. Neumarkt 246
    Herrenprotsch 240
    Ingramsdorf 246
    Stusa 240
    6. Nimptsch 247
    7. Reichenbach 248
    8. Striegau 248
    9. Habelschwerdt 249
    Résumé 251
  Oppeln 253
    1. Oppeln 253
    Sbitzko 253
    Jaschkowitz 254
    2. Rybnick 255
    3. Neustadt 255
    Roßnochau 255
    4. Ratibor 256
    Résumé 257
  Liegnitz 258
    1. Bunzlau 258
    2. Schönau 258
    3. Bolkenhain 258
    4. Liegnitz 259
    5. Jauer 260
    6. Görlitz 260
  2. Personen, die zwar ein kleines Grundeigenthum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u.s.w., von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen, also: Häusler und Colonisten 260
  Breslau 260
    1. Namslau 260
    2. Wartenberg 261
    3. Oels 261
    4. Wohlau 261
    5. Neumarkt, Stufa 261
    6. Nimptsch 261
    7. Reichenbach 261
    8. Striegau 262
    9. Habelschwerdt 262
  Oppeln 262
    1. Oppeln 262
    Sbitzko 262
    Jaschkowitz 262
    Czarnowanz 262
    2. Neustadt 263
    Chrzelitz 263
    3. Beuthen 263
    4. Rybnik 263
    5. Ratibor 264
    6. Neisse 264
  Liegnitz 265
    1. Schönau 265
    2. Liegnitz 265
    3. Görlitz 267
    Gruna 267
    Troitschendorf 268
    Waldau 268
  3. Arbeiter, die weder in einem festen Dienstverhältnisse stehen, noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in den Dörfern oder Colonien zur Miethe wohnen und sich ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu ernähren haben, also: Einlieger und Heuerlinge 269
  Breslau 269
    1. Namslau 269
    2. Wartenberg 269
    3. Oels 269
    4. Wohlau 270
    5. Neumarkt 270
    Herrenprotsch 270
    Ingramsdorf 271
    Stusa 271
    6. Nimptsch 271
    7. Reichenbach 272
    8. Striegau 273
    9. Habelschwerdt 274
    10. Glatz, Niederschwedelsdorf 275
  Oppeln 276
    1. Oppeln 276
    Sbitzko 276
    Jaschkowitz 276
    Czarnowanz 277
    2. Neustadt 278
    Roßnochau 278
    Chrzelitz 278
    3. Gr. Strelitz 278
    4. Rybnick 279
  Liegnitz 280
    1. Bunzlau 280
    2. Schönau 281
    3. Liegnitz 281
    4. Jauer 283
    Görlitz 283
    Gruna 283
III. Schilderung der Lebensweise — Charakteristik der physischen, geistigen und sittlichen Zustände der arbeitenden Classen.
Vorschläge zur wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung dieser letzteren.
285
  Breslau 285
  Oppeln 292
  Liegnitz 297
F. Provinz Sachsen  
I. Was bedarf eine ländliche Arbeiterfamilie, deren Bestand im Durchschnitt auf 5 Personen anzunehmen ist, nämlich Mann und Frau, zwei bis drei Kinder, die das 14te Jahr noch nicht erreicht haben, oder etwa eine alte Person, Vater oder Mutter des Mannes oder der Frau, zu ihrem auskömmlichen Unterhalte nach der üblichen Lebensweise dieser Classe von Leuten in einer bestimmten Gegend? 303
  Magdeburg 303
  Merseburg 304
  Erfurt 305
II. Ist der Arbeiter nach den dortigen Verhältnissen im Stande, für seine Bedürfnisse durch seinen Verdienst auskömmlich und nachhaltig zu sorgen? 306
  1. Arbeiter, die, ohne selbst ein Grundeigenthum zu besitzen, in einem contractlichen Dienstverhältnisse zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse Natural-Emolumente und einen fixirten Tagelohn ausschließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung stehen, also: Dienstleute oder Feldgesinde 306
  Magdeburg 306
    1. Jerichow H. 306
    2. Stendal 307
    Beilage A. Contract 309
    B. Verdienst eines Tagelöhners auf dem Rittergute Wittenmoor 312
    C. Durchschnitts-Verdienst eines Tagelöhners nebst Frau auf dem Rittergute Jarchau. 314
  Merseburg 315
    1. Liebenwerda 315
    2. Torgau und Wittenberg  
    3. Schweinitz 317
    4. Delitsch 318
    5. Merseburg 318
    6. Weissenfels 321
    Résumé 322
  Erfurt 324
    1. Nordhausen 324
    2. Worbis 325
  2. Personen, die zwar ein kleines Grundeigenthum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u.s.w., von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen, also: Häusler und Colonisten 325
  Magdeburg 325
    1. Jerichow H. 325
    2. Stendal 326
  Merseburg 320
    1. Liebenwerda 326
    2. Torgau und Wittenberg 327
    3. Gegend zwischen Torgau und Eilenburg (im Kreise Delitsch) 327
    4. Schweinitz 328
    5. Delitsch 329
    6. Merseburg 329
    7. Weissenfels  
  Erfurt 332
    1. Nordhausen 332
  3. Arbeiter, die weder in einem festen Dienstverhältnisse stehen, noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in den Dörfern oder Colonien zur Miethe wohnen und sich ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu ernähren haben, also: Einlieger und Heuerlinge 332
  Magdeburg 332
    1. Jerichow H. 332
    2. Stendal 334
  Merseburg 334
    1. Liebenwerda 334
    2. Torgau und Wittenberg 335
    3. Gegend zwischen Torgau und Eilenburg (im Kreise Delitsch) 336
    4. Schweinitz 337
    5. Delitsch 338
    6. Merseburg 339
    7. Weissenfels 339
    Résumé 340
  Erfurt 342
    1. Nordhausen 342
    2. Worbis 342
III. Schilderung der Lebensweise — Charakteristik der physischen, geistigen und sittlichen Zustände der arbeitenden Classen.
Vorschläge zur wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung dieser letzteren.
344
  Magdeburg 344
  Merseburg 346
  Erfurt 349
G. Provinz Westfalen  
I. Was bedarf eine ländliche Arbeiterfamilie, deren Bestand im Durchschnitt auf 5 Personen anzunehmen ist, nämlich Mann und Frau, zwei bis drei Kinder, die das 14te Jahr noch nicht erreicht haben, oder etwa eine alte Person, Vater oder Mutter des Mannes oder der Frau, zu ihrem auskömmlichen Unterhalte nach der üblichen Lebensweise dieser Classe von Leuten in einer bestimmten Gegend? 351
  Münster 351
  Arnsberg 352
ll. Ist der Arbeiter nach den dortigen Verhältnissen im Stande, für seine Bedürfnisse durch seinen Verdienst auskömmlich und nachhaltig zu sorgen? 353
  1. Arbeiter, die, ohne selbst ein Grundeigenthum zu besitzen, in einem contractlichen Dienstverhältnisse zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse Natural-Emolumente und einen fixirten Tagelohn ausschließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung stehen, also: Dienstleute oder Feldgesinde 353
  Münster 353
  Arnsberg 353
  2. Personen, die zwar ein kleines Grundeigenthum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u.s.w., von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen, also: Häusler und Colonisten 354
  Münster 354
    1. Beckum 354
    2. Münster 354
    Lüdinghausen 354
  Arnsberg 355
  3. Arbeiter, die weder in einem festen Dienstverhältnisse stehen, noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in den Dörfern oder Colonien zur Miethe wohnen und sich ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu ernähren haben, also: Einlieger und Heuerlinge 356
  Münster 356
    1. Beckum 356
    2. Münster 357
    3. Lüdinghausen 359
  Arnsberg 360
    1. Brilon 360
    2. Lippstadt 361
    3. Soest 361
    4. Dortmund 362
III. Schilderung der Lebensweise — Charakteristik der physischen, geistigen und sittlichen Zustände der arbeitenden Classen.
Vorschläge zur wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung dieser letzteren.
363
  Münster 363
  Arnsberg  
H. Rheinprovinz  
I. Was bedarf eine ländliche Arbeiterfamilie, deren Bestand im Durchschnitt auf 5 Personen anzunehmen ist, nämlich Mann und Frau, zwei bis drei Kinder, die das 14te Jahr noch nicht erreicht haben, oder etwa eine alte Person, Vater oder Mutter des Mannes oder der Frau, zu ihrem auskömmlichen Unterhalte nach der üblichen Lebensweise dieser Classe von Leuten in einer bestimmten Gegend? 369
  Cöln 369
  Düsseldorf 371
  Coblenz 371
  Trier 372
  Aachen 373
II. Ist der Arbeiter nach den dortigen Verhältnissen im Stande, für seine Bedürfnisse durch seinen Verdienst auskömmlich und nachhaltig zu sorgen? 374
  1. Arbeiter, die, ohne selbst ein Grundeigenthum zu besitzen, in einem contractlichen Dienstverhältnisse zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse Natural-Emolumente und einen fixirten Tagelohn ausschließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung stehen, also: Dienstleute oder Feldgesinde 374
  Cöln 374
  Düsseldorf 374
    Hübsch 374
    Diesfordt 375
  Coblenz 376
  Trier 376
  Aachen 376
    Erkelenz. Geilenkirchen. Heinsberg. Jülich.  
  2. Personen, die zwar ein kleines Grundeigenthum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u.s.w., von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen, also: Häusler und Colonisten 377
  Cöln 377
  Düsseldorf 378
    Rees, Elberfeld 378
  Coblenz 380
    Adenau 380
    Coblenz  
    Goar 380
  Trier 382
    Prüm  
  Aachen 382
    Jülich  
  3. Arbeiter, die weder in einem festen Dienstverhältnisse stehen, noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in den Dörfern oder Colonien zur Miethe wohnen und sich ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu ernähren haben, also: Einlieger und Heuerlinge 384
  Cöln 384
    Gummersbach, Bonn  
  Düsseldorf 384
    Rees, Kempen, Solingen  
  Coblenz 384
    Trier 384
    Prüm  
  Aachen 384
    Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg, Jülich, etc.  
  Allgemeines Résumé 384
III. Schilderung der Lebensweise — Charakteristik der physischen, geistigen und sittlichen Zustände der arbeitenden Classen.
Vorschläge zur wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung dieser letzteren.
384
  Cöln 385
  Düsseldorf 386
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