Einleitung zu Adressbüchern
Adressbücher können eine große Hilfe bei der Ahnenforschung sein. Trotzdem sollten Sie einige Dinge wissen und beachten.
Adressbücher sind nur zum Teil amtlicher Natur, da diese oftmals von Verlagen (mit nicht amtlichen Charakter) erstellt und veröffentlicht wurden.
In den ersten Anfängen im 19. Jahrhundert waren Adressbücher sehr unvollständig. Es wurden nur besondere Berufsstände und Adlige berücksichtigt. Das gemeine Volk wurde erst nach und nach in die Adressbücher mit aufgenommen. Eine Vollständigkeit der in einem Ort lebenden Personen kann in keinerlei Weise gewährleistet werden. Eine Ausnahme bilden die Großstädte, wozu in Ostpreußen nur Königsberg zählt. Hier gab es schon seit ca. 1850 Adreßbücher, die sehr viele Bürger enthielten und die zumindest ab 1900 (sehr wahrscheinlich schon früher) jedes Jahr aktualisiert wurden.
Die Adressbücher sind von unschätzbarem Wert für die Ahnenforschung, da man mögliche tote Punkte hierdurch zumindest wieder an einem dünnen Faden aufnehmen kann. Lassen Sie sich also nicht beirren und forschen Sie weiter.
In den Adressbüchern wurden i.d.R. nur die Haushaltsvorstände aufgenommen. Es gibt aber auch Bücher, in denen daneben Personen, die einen Beruf ausüben oder Renten bzw. Pensionen empfangen haben, aufgeführt sind. Im Pillkaller Einwohnerbuch von 1930 sind sogar alle (gemeldeten) Erwachsenen - also über 21 Jahre - aufgeführt.
Bedenken Sie jedoch, dass in den Adressbüchern auch immer wieder Rechtschreibfehler oder Transkriptionsfehler wegen Unleserlichkeit einzelner Buchstaben vorliegen können. Insbesondere ist das 'ß'-Zeichen zu nennen, welches auch für das polnische oder litauische 'sz' im Druck verwendet wurde. Soweit möglich wurde versucht, dies korrekt aufzulösen. Fehler sind dabei jedoch nicht ausgeschlossen. Beachten Sie dies bitte auch bei Ihren Forschungen.
Und nun wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihren Recherchen.
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