Standesamt zu Glanden 1883, Heiraths-Neben-Register
http://www.olsztyn.ap.gov.pl/baza/skany.php?z=891&s=18
Heiraths-Neben-Register des Königlich Preußischen Standes-Amtes Glanden, Kreis Osterode für das Jahr 1883
Abgeschlossen,den 1. Januar 1884 mit dem Vermerk, dass fünf Eintragungen geschehen sind. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 1
Glanden, am achtzehnten Januar tausendachthundertachtzig und drei . Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Arbeitsmann Wilhelm Knefel (unten Kneffel), evangelischer Religion, geboren den siebenundzwanzigsten December des Jahres tausendachthundert zweiundsechszig, zu Bießellen, wohnhaft zu Bednarken. Sohn der Einwohner Peter und Louise, geborene Glomb-Knefel’schen Eheleute, wohnhaft zu Arnau. 2. Die Gottliebe Louise Klatta, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den achtundzwanzigsten Juli des Jahres tausendachthundert einundsechszig, zu Gr. Nappern, wohnhaft zu Bednarken. Tochter der Instmann Michael und Wilhelmine, geborene Servet-Klatta’schen Eheleute, wohnhaft zu Friedenthal. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Schneider Carl Wiersbitzki, der Persönlichkeit nach bekannt, neununddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Rhein. 4. Der Instmann Michael Klatta, der Persönlichkeit nach bekannt, achtundfünfzig Jahre alt, wohnhaft zu Friedenthal. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr Kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Der Wilhelm Knefel (unten Kneffel) erklärt, dass er der von der Louise Klatta am 25 October vorigen Jahres geborenen Kind als von ihm erzeugt anerkennt. Vorgelesen, genehmigt und von der Louise Klatta und dem Michael Klatta wegen Schreibensunkunde mit ihrem Handzeichen versehen, von den anderen Erschienenen unterschrieben: XXX. XXX. Wilhelm Kneffel (oben Knefel). Wiersbitzki. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, 18ten Januar 1883. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 2
Glanden, am dritten April tausendachthundert sechzig und drei. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute, zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Wirthssohn Christian Zdun, (unten Sdun) der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den siebenundzwanzigsten Mai des Jahres tausendachthundert siebenundfünfzig zu Roeschken, wohnhaft zu Roeschken. Sohn der verstorbenen Wirth Michael und Maria, geborene Bendziuta-Zdun’schen Eheleute, zuletzt wohnhaft zu Roeschken gewesen. 2. Die Grundbesitzerin Charlotte Gontarski, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den dritten April des Jahres tausendachthundert fünfundfünfzig zu Tafelbude, wohnhaft zu Rhein Gemeinde. Tochter des in Doehringen verstorbenen Einwohner Friedrich Gontarski und dessen Ehefrau Marie, geborene Truchlowna, wohnhaft zu Rhein. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Schneider Carl Wiersbitzki, der Persönlichkeit nach bekannt, vierzig Jahre alt, wohnhaft zu Rhein. 4. Der Eigenkäthner Michael Keller, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Schneider Carl Wiersbitzki anerkannt, fünfundvierzig Jahre alt, wohnhaft zu Roeschken. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr Kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Charlotte Zdun, geb. Gontarski. Christian Sdun (oben Zdun). Wiersbitzki. Michael Keller. Der Standesbeate: Mater. Die Uebereistimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 3ten April 1883. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 3
Glanden, am zwanzigsten Mai tausendachthundertachtzig und drei. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Shuhmacher August Wilhelm Wichert, der Persönlichkeit nach bekannt, katholischer Religion, geboren den dreizehnten September des Jahres tausendachthundert achtundfünfzig zu Geyerswalde, wohnhaft zu Gr. Poertdorf. Sohn der Schuhmacher Gottfried und Maria, geborene Grabowski-Wichert’schen Eheleute, wohnhaft zu Gr. Petzdorf. 2. Die Caroline Reif, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den sechszehnten October des Jahres tausendachthundert fünfundfünfzig zu Bartken, wohnhaft zu Rhein Gemeinde. Tochter der Maurer Ferdinand und Caroline, geborene Franzkowski-Reif’schen Eheleute, wohnhaft zu Rhein Gemeinde. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3 der Eigenkäthner Samuel Goralski, der Persönlichkeit nach bekannt, vierundsechszig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. 4. Der Schneider Carl Wiersbitzki der Persönlichkeit nach bekannt, vierzig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr Kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Caroline Wichert, geb. Reif. August Wichert. Samuel Goralski. Carl Wiersbitzki. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, 20ten Mai 1883. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 4
Glanden, am achtzehnten (unten 19.) November tausendachthundertachtzig und drei. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Pferdeknecht Carl Wilczewski, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den achtzehnten April des Jahres tausendachthundert einundsechszig zu Horst, Kreis Osterode, wohnhaft zu Glanden. Sohn der zu Warglitten verstorbenen Instmann Christoph und Gottliebe, geborene Lehmanski-Milczonski/alias Wilczewski’schen Eheleute. 2. Die Auguste Gehrmann, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den sechszehnten August des Jahres tausendachthundert zweiundsechszig zu Klein Groeben, Kreis Osterode, wohnhaft zu Glanden. Tochter des zu Doehringen verstorbenen K???manns August Gehrmann und dessen Ehefrau Caroline Gehrmann, geborene Neumann, wohnhaft zu Doehringen. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Instmann Ferdinand Fechtner, der Persönlichkeit nach bekannt, sechsundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Glanden. 4. Die Wilhelmine Gehrmann ohne besonderes Gewerbe, der Persönlichkeit nach bekannt, dreiundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Doehringen. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr Kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und von der Auguste Gehrmann und Wilhelmine Gehrmann unterschrieben von den übrigen wegen Schreibensunkunde mit ihrem Handzeichen versehen: Auguste Gehrmann, verehelichte Wilczhki (Ehemann: Wilczewski, siehe oben). XXX. Wilhelmine Gehrmann: XXX. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, 19ten (oben 18.) November 1883. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 5
Glanden, am zwanzigsten November tausendachthundertachtzig und drei. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Kunstgärtner Adolph Ernst Eisermann, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den dreizehnten Maerz des Jahres tausendachthundert achtundfünfzig, zu Groß Hanswalde, wohnhaft zu Glanden. Sohn der Zimmermann Johann und Heinriette, geborene Morgenroth-Eisermann’schen Eheleute, wohnhaft zu Klein Hanswalde, Kreis Mohrungen. 2. Die Henriette Rostok oder Rostek ohne besonderes Gewerbe, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den vierundzwanzigsten Juni des Jahres tausendachthundertdreiundsechszig, zu Rhein, wohnhaft zu Rhein. Tochter des in Rhein verstorbenen Wirth Daniel Rostek und dessen Ehefrau Caroline, geborene Rosga, wohnhaft zu Rhein. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Wirth Adam Rosga, der Persönlichkeit nach bekannt, zweiundvierzig Jahre alt, wohnhaft zu Doehringen. 4. Der Schuhmacher Gottlieb Rostek, der Persönlichkeit nach bekannt, sechsundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Rhein. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr Kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Der Wilhelm Knefel (unten Kneffel) erklärt, dass er der von der Louise Klatta am 25 October vorigen Jahres geborenen Kind als von ihm erzeugt anerkennt. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Henriette Eisermann, geborene Rostek oder Rostok. Adolph Eisermann. Adam Rosga, Gottlieb Rostek. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, 20ten November 1883. Der Standesbeamte: Mater
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