Standesamt zu Glanden 1880, Heiraths-Neben-Register
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Heiraths-Neben-Register des Königlich Preußischen Standes-Amtes Glanden, Kreis Osterode für das Jahr 1880
Abgeschlossen den 1. Januar 1881 mit dem Vermerk, dass sechs Eintragungen geschehen sind. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 1
Glanden, am zweiundzwanzigsten August tausendachthundertachtzig. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Knecht Friedrich Wilhelm Szuszdziara, der Persönlichkeit bekannt, evangelischer Religion, geboren den fünfzehnten Juli des Jahres tausendachthundertachtundfünfzig zu Heinrichau, Kreis Osterode, wohnhaft zu Gut Rhein. Sohn des Schmied Ludwig Szuszdziara und dessen zu Herstein verstorbenen Ehefrau Catharina, geborene Meißner, ??? wohnhaft zu Gut Rhein. 2. Die unverehelichte Auguste Olschewski, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Amtsdiener Carl Wiersbitzki anerkannt, evangelischer Religion, geboren den zehnten Maerz des Jahres tausendachthundert siebenundfünfzig zu Glanden, wohnhaft zu Gut Rhein. Tochter des Instmann Adam Olschewski und dessen Ehefrau Amalie, geborene Salewski, beide wohnhaft zu Gut Rhein. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Instmann Gottlieb Leij?ski, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Amtsdiener Carl Wiersbitzki anerkannt, dreiundfünfzig Jahre alt, wohnhaft zu Vierzighufen. 4. Der Amtsdiener Carl Wiersbitzki, der Persönlichkeit nach bekannt, fünfunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Rhein. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und Carl Wiersbitzki unterschrieben von den übrigen Erschienenen wegen Schreibensunkunde mit ihrem Handzeichen versehen: XXX. XXX. XXX. Wiersbitzki. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 22ten August 1880. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 2
Glanden, am siebenzehnten October tausendachthundertachtzig. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Arbeitsmann Friedrich Wisotzki, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den dreißigsten August des Jahres tausendachthundert vierundfünfzig zu Gr. Nappern, wohnhaft zu Glanden. Sohn des Instmann Michael Wisotzki und dessen Ehefrau Gottliebe, geborenen Abramowski, beide wohnhaft zu Glandau. 2. Die Heinriette Dudde, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den zwölften Juli des Jahres tausendachthundertachtundfünfzig zu Glanden, wohnhaft zu Glanden. Tochter des Schäfer Friedrich Dudde und dessen Ehefrau Charlotte, geborenen Schareina, beide wohnhaft zu Glanden. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Schäfer Friedrich Dudde, der Persönlichkeit nach bekannt, achtundfünfzig Jahre alt, wohnhaft zu Glanden. 4. Der Instmann Gottfried Kollakowski oder Kellakowski, der Persönlichkeit nach bekannt, vierunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Glanden. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Heinrihyette (oben Heinriette) Wisotzki, geb. Dudde. Wisotzki. Dudde. Kollakowski. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 17ten October 1880. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 3
Glanden, am vierundzwanzigsten October tausendachthundertachtzig. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Instmann Carl August Kusch, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den siebenzehnten October des Jahres tausendachthundertachtundfünfzig zu Kirsteinsdorf, Kreis Osterode, wohnhaft zu Rhein. Sohn der unverehelichten Henriette Kusch, jetzt verehelichten Schipper, wohnhaft zu Gut Rhein. 2. Die Auguste Kiewski, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Amtsdiener Wiersbitzki anerkannt, evangelischer Religion, geboren den fünfzehnten Juli des Jahres tausendachthundertsiebenundfünfzig zu Doehringen, wohnhaft zu Rhein. Tochter des Instmann Carl Kiewski und dessen zu Doehringen verstorbenen Ehefrau Charlotte, geb. Gotembiewski?, wohnhaft zu Rhein. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Stellmacher Carl Schalla, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Amtsdiener Wiersbitzki anerkannt, sechsunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Gut Rhein. 4. Der Instmann Friedrich Scharlach, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Amtsdiener Wiersbitzki anerkannt, zweiunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Gut Rhein. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und von der Auguste Kienski wegen Scheibensunkunde mit ihrem Handzeichen versehen, von den anderen Erschienenen unterschrieben: XXX. Kusch. Schalla. Scharlach. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 24ten October 1880. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 4
Glanden, am sechszehnten November tausendachthundertachtzig. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Schneider Carl Sablotny (Vater Zablotny geschrieben), der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den fünfundzwanzigsten October des Jahres tausendachthundert fünfundfünfzig zu Lehwalde, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. Sohn des zu Lehwalde verstorbenen Wirth Johann Zablotny (Sohn Sablotny geschrieben) und dessen Ehefrau Charlotte, geb. Jergolla, wohnhaft zu Lehwalde gewesen und verstorben. 2. Die Catharine (unten Katharina) Restek, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den dreizehnten Maerz des Jahres tausendachthundert vierundfünfzig zu Rhein, wohnhaft zu Rhein. Tochter des in Rhein verstorbenen Wirth Daniel Rostek und dessen Ehefrau Caroline, geborenen Rosga, wohnhaft zu Rhein. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Wirth Johann Rostek, der Persönlichkeit nach bekannt, neunundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Rhein. 4. Der Wirth Adam Rosga, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Wirth Johann Rostek anerkannt, neununddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Doehringen. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Katharina (oben Catharine) Sablotni, geb. Rostek. Sablotny. Rostek. Rosga. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 16ten November 1880. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 5
Glanden, am einundzwanzigsten November tausendachthundertachtzig. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Arbeitsmann Gottfried Katinowski, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den achtundzwanzigsten Januar des Jahres tausendachthundertsechsundfünfzig zu Peterswalde, wohnhaft zu Friedenthal, früher wohnhaft zu Rhein. Sohn des zu Rhein verstorbenen Arbeitsmann Gottfried Kalinowski und dessen Ehefrau Caroline, geb. Gerzembek oder Gorzembek, wohnhaft zu Rhein. 2. Die Anna Klatt, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den neunten Juli des Jahres tausendachthundert und fünfzig zu Balzen, wohnhaft zu Friedenthal. Tochter des Instmann Michael Klatt und dessen Ehefrau Wilhelmine, geborenen Cyrwe, wohnhaft zu Friedenthal. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Arbeitsmann Daniel Niclaus, gegenwärtig Soldat, der Persönlichkeit nach bekannt, zweiundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Danzig. 4. Der Michael Klatt, Arbeitsmann, der Persönlichkeit nach bekannt, siebenundfünfzig Jahre alt, wohnhaft zu Friedenthal. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und wegen Schreiensunkunde von den Anzeigenden mit ihrem Handzeichen versehen: XXX. XXX. XXX. XXX. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 21ten November 1880. Der Standesbeamte: Mater
Nr. 6
Glanden, am elften December tausendachthundertachtzig. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Arbeitsmann Friedrich Bednarski, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den fünften Februar des Jahres tausendachthundert siebenundfünfzig, zu Warneinen, wohnhaft zu Gut Rhein. Sohn des in Doehringen verstorbenen Arbeitsmann Adam Bednarski und dessen Ehefrau Gottliebe, geb. Zimowski, jetzt verehelichte Galowski, wohnhaft zu Gut Rhein. 2. Die Marie Kierski, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Amtsdiener Carl Wiersbitzki anerkannt, evangelischer Religion, geboren den neunzehnten Maerz des Jahres tausendachthundert achtundfünfzig zu Leip, wohnhaft zu Balzen. Tochter des Instmann Carl Kierski und dessen verstorbenen Ehefrau Barbara, geborenen S??au, ersterer wohnhaft zu Balzen. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Amtsdiener Carl Wiersbitzki, der Persönlichkeit nach bekannt, sechsunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. 4. Der Instmann Carl Kiewski oder Kienski, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Amtsdiener Carl Wiersbitzki anerkannt, einundfünfzig Jahre alt, wohnhaft zu Rhein Gut. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und von Carl Wiersbitzki unterschrieben, von den übrigen Erschienenen wegen Schreibensunkunde mit ihrem Handzeichen versehen: XXX. XXX. XXX. Carl Wiersbitzki. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 11ten December 1880. Der Standesbeamte: Mater
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