Standesamt zu Glanden 1879, Heiraths-Neben-Register

http://www.olsztyn.ap.gov.pl/baza/skany.php?z=891&s=9

Heiraths-Neben-Register des Königlich Preußischen Standes-Amtes Glanden, Kreis Osterode für das Jahr 1879

Abgeschlossen den 2. Januar 1880 mit dem Vermerk, dass sieben Eintragungen geschehen sind. Der Standesbeamte: Mater

 

Nr. 1

Glanden, am fünften Januar tausendachthundertsiebenzig und neun. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Instmann Gottlieb Wind (unten Windt), der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den siebenzehnten Maerz des Jahres tausendachthundert vierzig und sechs zu Sophienthal, wohnhft zu Friedenthal. Sohn des verstorbenen Eigenkäthners Gottfried Wind und dessen verstorbenen Ehefrau Gottliebe, geborene Grabowski, beide zuletzt wohnhaft zu Sophienthal. 2. Die Charlotte Niclaus (unten auch Niklaus), geborene Kopetsch, Wittwe des zu Friedenthal verstorbenen Knecht Michael Niclaus, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den ersten April des Jahres tausendachthundert fünfzig und zwei, zu Doehlau, wohnhaft zu Friedenthal. Tochter des zu Doehlau verstorbenen Schneider Johann Kopetsch und dessen Ehefrau Gottliebe, geborene Falarz, wohnhaft zu Doehlau. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Wirth Friedrich Crezement (unten Crizement und Krezimont), der Persönlichkeit nach bekannt, vierunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Peterswalde. 4. Der Instmann Friedrich Klescz oder Kloscz?, der Persönlichkeit nach bekannt, fünfundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Friedenthal. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und von der Charlotte Niclaus und dem Friedrich Crisement unterschrieben, von den anderen Erschienen, wegen Schreibensunkunde mit ihrem Handzeichen versehen. Charlotte Windt, geb. Niklaus XXX. Fr. Krezimont XXX. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 5ten Januar 1879. Der Standesbeamte: Mater

 

Nr. 2

Glanden, am siebenundzwanzigsten Juli tausendachthundert siebenzig und neun. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zwecke der Eheschließung: 1. Der Briefträger Julius Melzer, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den siebenundzwanzigsten Juni des Jahres tausendachthundert sechsundvierzig zu Domkau, wohnhaft zu Platteinen (geschrieben wurde Plateinen), Kreis Osterode. Sohn des Tischlermeister Adam Melzer und dessen Ehefrau Amalie, geborene Nath, beide wohnhaft zu Gr.-Poetzdorf Gemeinde. 2. Die Auguste Biendara, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den fünften Maerz des Jahres tausendachthundert fünfundfünfzig zu Rhein, Kreis Osterode, wohnhaft zu Rhein Gemeinde. Tochter des Wirth Gottlieb Biendara und dessen Ehefrau Lotte, geborene Joranski oder Jeranski, beide wohnhaft zu Gemeinde Rhein. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Wirth Gottlieb Niclaus, der Persönlichkeit nach bekannt, fünfzig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. 4. Der Briefträger Michael Mattheus (unten Matheus), der Persönlichkeit nach bekannt, sechsundvierzig Jahre alt, wohnhaft zu Kalwa. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Julius Melzer. Auguste Melzer, geb. Biendara. Gottlieb Niclaus. Michael Matheus (oben Mattheus). Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 27ten Juli 1879. Der Standesbeamte: Mater

 

Nr. 3

Glanden, am neunzehnten October tausendachthundert siebenzig und neun. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Instmann Friedrich Karlowski, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den achtundzwanzigsten Juni des Jahres tausendachthundertdreiundfünfzig zu Kalwa, wohnhaft zu Bednarken. Sohn des zu Geierswalde verstorbenen Instmann Friedrich Karlowski und dessen Ehefrau Wilhelmine geborene Banderski?, wohnhaft zu Bednarken. 2. Die Caroline Wilhelmine Eva Bruhnke, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den achtundzwanzigsten Mai des Jahres tausendachthundertdreiundsechszig, zu Nasteyken, wohnhaft zu Bednarken. Tochter des Instmann Carl Bruhnke und dessen Ehefrau  Caecilie, geborene Voß, beide wohnhaft zu Bednarken. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Wirth Johann Restek, der Persönlichkeit nach bekannt, achtundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. 4. Der Instmann Friedrich Ebel, der Persönlichkeit nach bekannt, fünfundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Bednarken. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und von dem Freidrich Ebel wegen Schreibensunkunde mit seinem Handzeichen versehen, von den anderen Erschienen unterschrieben: Friedrich Karlowski. Wilhelmine Karlowski, geb. Bruhnke. Johann Restek. XXX. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 19ten October 1879. Der Standesbeamte: Mater

 

Nr. 4

Rhein, am sechsundzwanzigsten October tausendachthundert siebenzig und neun. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Instmann Johann Karlowsky, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den neunzehnten Januar des Jahres tausendachthundert siebenundfünfzig zu Bednarken, wohnhaft zu Bednarken, Kreis Osterode. Sohn des Instmann Johann Karlowsky und dessen Ehefrau Caroline, geborene Kamiensky, beide wohnhaft zu Bednarken. 2. Die Wilhelmine Ehmke, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den siebenundzwanzigsten September des Jahres tausendachthundert und fünfzig zu Bednarken, wohnhaft zu Bednarken. Tochter des Instmann Adam Ehmke und dessen Ehefrau Louise, geborene Fürst, beide wohnhaft zu Bednarken. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Lehrer Johann Rostek, der Persönlichkeit nach bekannt, achtundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. 4. Der Instmann Friedrich Ehbel (unten Ehabel), der Persönlichkeit nach bekannt, sechsundzwanzig Jahre alt, wohnhafz zu Bednarken. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und von dem Johann Karlowsky wegen Schreibensunkunde mit seinem Handzeichen versehen, von den anderen Erschienenen unterschrieben: Wilhelmine Karlowsky, geborene Ehmke. XXX. Ehabel (oben Ehbel). Johann Rostek. Der Standesbeamte. In Vertretung: Rogalla. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 26ten October 1879. Der Standesbeamte. In Vertretung: Rogalla

 

Nr. 5

Rhein, am zweiten November tausendachthundertsiebenzig und neun. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Arbeitsmann Friedrich Widzgowsky, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den neunundzwanzigsten März des Jahres tausendachthundert siebenundfünfzig zu Theuernitz, wohnhaft zu Bednarken. Sohn des Wirthen Michael Widzgowsky und dessen Ehefrau Marie, geborene Szocki oder Szoeki, wohnhaft zu Peterswalde. 2. Die Caroline Goldberg, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den einundzwanzigsten? Februar des Jahres tausendachthundert neunundfünfzig? zu ?latteinen?, wohnhaft zu Bednarken. Tochter des Einwohners Johann Goldberg und dessen Ehefrau Wilhelmine, geborene Karlowsky, beide wohnhaft zu Bednarken. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Wirth Adam Sack, der Persönlichkeit nach bekannt, siebenundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Peterswalde. 4. Der Instmann Johann Karlowsky, der Persönlichkeit nach bekannt, fünfundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Bednarken. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und wegen Schreibensunkunde mit dessen Handzeichen versehen. Friedrich Widzgowsky. Caroline Widzgowsky, geborene Goldberg. XXX. Adam Sack. Johann Karlowsky. XXX. . Der Standesbeamte. In Vertretung: Rogalla. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Rhein, am 2ten November 1879. Der Standesbeamte. In Vertretung: Rogalla

 

Nr. 6

Glanden, am dreiundzwanzigsten November tausendachthundert siebenzig und neun. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Instmann Friedrich Karlowsky, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den dreiundzwanzigsten Januar des Jahres tausendachthundert und neunundfünfzig zu Bednarken, wohnhaft zu Bednarken. Sohn des zu Bednarken verstorbenen Instmann Johann Karlowsky und dessen Ehefrau Caroline, geborene Kamienski, jetzt wohnhaft zu Bednarken. 2. Die Elise Prill, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den vierzehnten Februar des Jahres tausendachthundert vierundfünfzig zu Doehlau, wohnhaft zu Bednarken. Tochter des zu Marienfelde verstorbenen Einwohner Friedrich Prill und dessen Ehefrau Christine, geborene Bauer, wohnhaft zu Marienfelde. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Amtsdiener Carl Wiersbitzki, der Persönlichkeit nach bekannt, vierunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. 4. Der Johann Karlowski, der Persönlichkeit nach bekannt, fünfundzwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Bednarken. . In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und von Carl Wiersbitzki unterschrieben, von den anderen Erschienenen wegen Schreibensunkunde mit ihrem Handzeichen versehen: XXX. XXX. XXX. Wiersbitzki. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 23ten November 1879. Der Standesbeamte: Mater

 

Nr. 7

Glanden, am sechsundzwanzigsten December tausendachthundertsiebenzig und neun. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. Der Arbeitsmann Carl Starbatti, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den neunten October des Jahres tausendachthundert fünfundfünfzig zu Glanden, wohnhaft zu Rhein Gemeinde. Sohn des Nachtwächter Christoph Starbatti und der Ehefrau desselben Wilhelmine, geborene Koscieza, beide wohnhaft zu Glanden. 2. Die Auguste Reif, der Persönlichkeit nach bekannt, evangelischer Religion, geboren den sechszehnten September des Jahres tausendachthundert vierundfünfzig? Zu Bartken, wohnhaft zu Rhein Gemeinde. Tochter des Maurer Ferdinand Reif und der Ehefrau desselben Caroline, geborene Franzkowski, beide wohnhaft zu Rhein. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. Der Wirth Gottlieb Niclaus, der Persönlichkeit nach bekannt, fünfzig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. 4. Der Eigenkäthner Samuel Goralski, der Persönlichkeit nach bekannt, sechszig Jahre alt, wohnhaft zu Gemeinde Rhein. . In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, dass er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Karl Starbaty. Auguste Starbaty, geb. Reif. Gottlieb Niclaus. Samuel Goralski. Der Standesbeamte: Mater. Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Glanden, am 26ten Decenber 1879. Der Standesbeamte: Mater

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